
Das Betretungsverbot für die Werk- und Förderstätten ist aufgehoben. So sind der Arbeitsbereich, der Berufsbildungsbereich (BBB) sowie die Förderstätte geöffnet. Nach wie vor müssen strenge Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Für die Werk- und Förderstätten gelten wieder die Regelungen aus der Allgemeinverfügung vom 30. November 2020.